Recht hat er, der Patrick, wenn er sich die Frage stellt, warum er an die GEZ für ein internetfähiges Gerät zahlen soll, obwohl er keinen Internetanschluss besitzt, aber ohne Kinder kein Kindergeld betrantragen kann, obwohl das “das Gerät” dafür vorhanden ist.

(via Skype von Philipp)

