Wirtschaft

Neue Suchmaschinen-Regeln im Amazon Partnerprogramm

04.02.2010, Wirtschaft, CBS 0 Reaktionen

Nachdem Amazon das Partnerprogramm schon im letzten Jahr weiter kastriert hatte, folgt nun der Todesstoß für viele Affiliates. Mit der Gleichstellung der Bedingungen für europäische Partner wird ab März für Bestellung von Nutzern, die über Suchmaschinenwerbung weitergeleitet wurden, keine Provision mehr bezahlt. Davon auch betroffen: Amazons aStores.

Die Änderungen der Partnerprogramm-Bedingungen lesen sich wie ein Abschiedbrief an Amazon-Partner, die über Suchmaschinenoptimierung ihr Geld verdienen:

Ab dem 1. März 2010 wird Amazon [...] keine Werbekostenerstattungen mehr für Verkäufe bezahlen, die von Nutzern ausgelöst werden, die über Links in natürlichen Suchergebnissen von Suchmaschinen direkt zu Amazon.de geleitet werden.

Allerdings dürfte diese Praxis, zumindest was direkte Amazon-Partnerlinks angeht, ohnehin bereits von Google weitgehend unterbunden worden sein. In der weiteren Definition werden dann aber auch die aStores konkret benannt. Aufgrund der ungenauen Formulierung oben, wurde schon befürchtet, dass aStore-Besitzer künftig auch nicht mehr an Umsätzen beteiligt werden, wenn ein Nutzer von Google & Co direkt zum aStore kommt und dann bestellt. Die FAQ klären auf und geben gleichzeitig Entwarnung:

Direkt mit der Domain http://astore.amazon.de indexierte aStores in den organischen bzw. natürlichen Suchergenissen der Suchmaschinen sind [...] zulässig.

Affiliates, die bislang auf Adwords & Co. gesetzt haben, geht es jedoch an den Kragen – auch wenn Sie die gekauften Klicks der Suchmaschinen-Nutzer zunächst auf ihren aStore weiterleiten:

Ferner ist es [...] nicht mehr gestattet, Nutzer direkt oder indirekt über automatische Weiterleitung von suchwortbasierten Anzeigen- oder Werbesystemen auf [...] Suchmaschine oder deren externen Suchnetzwerken zu www.amazon.de, http://astore.amazon.de oder anderen Amazon Webseiten umzuleiten. Amazon wird keine Werbekostenerstattungen mehr für Verkäufe bezahlen, die von Nutzern ausgelöst werden, die über SEM-/Suchmaschinenmarketing-Maßnahmen gewonnen wurden.

Diese Einschränkung ist für mich wenig verständlich. Die aStores bilden ja durchaus eine geeignete Landingpage für Kampagnen bei Adwords & Co. Außerdem muss der Nutzer auch hier erst noch zum tatsächlichen Bestellprozess bei www.amazon.de weiterklicken, was im Falle anderer Landingspages weiterhin durchaus erlaubt ist. Dennoch, wer nicht schnell reagiert, wird sang- und klanglos verabschiedet:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Account automatisch geschlossen wird, wenn Sie als SEM-/Suchmaschinenmarketing-Partner im Partnerprogramm klassifiziert sind, und sich nicht vor dem 1. März 2010 bei uns melden, um Ihren Partner-Account neu kategorisieren zu lassen.

Vielleicht wurden die aStores von Amazon aber auch schon längst abgeschrieben, denn der letzte Blogbeitrag dazu stammt vom Dezember 2007. Bei Ecato kann man sich hingegen weiterhin gern einen Preisvergleich einrichten und diesen über Adwords & Co. bewerben, um in der Folge Klickprovisionen zu kassieren.

Kommentar hinzufügen