Rechtliches

Telemediengesetz: 95% der deutschen Webseiten bald ohne Impressum?

20.02.2007, Rechtliches, CBS Kommentare deaktiviert

Der im Affiliate Marketing durch seine Fachbeiträge und Podcasts bekannte Rechtanwalt Dr. Martin Bahr hat sich nun auch ausführlich mit dem voraussichtlich im März in Kraft tretenden Telemediengesetz beschäftigt. Daraus geht unter anderem offenbar hervor, dass zukünftig nur noch eine Impressumspflicht für Anbieter von Paid Content gelten soll.

Bisher sorgte die sogenannte “Geschäftsmäßigkeit” bereits für Verwirrung und eine unverhältnismäßige Ausweitung der Impressumspflicht. Dagegen schränkt der Paragraph fünf des neuen Gesetzes diese wieder enorm ein:

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.

Wo zuvor auch rein private Websites schon allein durch die Verlinkung von Geschäftsseiten verpflichtet wurden, ein Impressum aufzunehmen, wird nun sogar ein Großteil eindeutig kommerzieller Webangebote aus unnachvollziehbaren Gründen von dieser Pflicht entbunden. Rechtanwalt Dr. Bahr dazu:

Nimmt man die Norm wörtlich, so dürften knapp 95% der deutschen Webseiten nicht mehr einer Impressumspflicht unterliegen. Denn der Wortlaut verlangt neben dem Merkmal der Geschäftsmäßigkeit, dass nunmehr auch [...] die angebotenen Telemedien selbst entgeltpflichtig sein müssen.

Dennoch ist er auch der Meinung, dass eine solche grundlegende Änderungen nicht beabsichtigt sei. Demnach bleibt bei der Anwendung also wohl alles vorerst beim Alten: In jedem Fall lieber mit, als ohne Impressum.

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